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Durchsetzung von Markenrechten in der Türkei: Praxisprobleme

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Durchsetzung von Markenrechten in der Türkei deutlich komplexer ist, als es aus der Ferne erscheint.


Typische Herausforderungen sind unter anderem:


 – eine hohe Anzahl paralleler Verletzungshandlungen,


 – die Beweisführung bei Nachahmungen und Parallelimporten,


 – die tatsächliche Dauer von Zivilverfahren,


 – sowie die Abgrenzung zwischen markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen.


Hinzu kommt, dass formell vergleichbare Rechtsinstrumente in der gerichtlichen Praxis teilweise anders angewendet werden als im deutschen oder europäischen Markenrecht. Gerade bei einstweiligen Verfügungen, Schadensersatzansprüchen und der Rolle von Sachverständigen ist eine realistische Einschätzung der lokalen Praxis entscheidend.



Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt es sich daher, die Türkei nicht nur als „weiteren Rechtsraum“, sondern als eigenständige Durchsetzungsrealität zu betrachten und frühzeitig mit lokal erfahrenen Kollegen zusammenzuarbeiten.



 
 
 

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