ERBRECHT
· Testamentsgestaltung
· Nachlassplanung
· Bestimmung des Pflichtteils
· Abfassung von Erbverträgen
· Rechtsbeistand bei internationalen Erbangelegenheiten
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Erbrecht in der Türkei: Ein Überblick
1. Feststellung des Nachlasses und Bewertung von Immobilien
Nach einem Erbfall in der Türkei ist zunächst zu klären, welche Vermögenswerte überhaupt vorhanden sind. Dazu gehört die Ermittlung von Konten, Wertpapieren und Immobilien. Grundstücke und Häuser können offiziell bewertet werden, wobei der amtliche Wert nicht immer mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmt. Vor allem bei Auslandsbezug kann eine zusätzliche Marktwertermittlung sinnvoll sein.
2. Testament und Erbvertrag
In der Türkei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, seinen letzten Willen rechtswirksam zu verfassen: eigenhändige Testamente, notarielle Testamente oder – in Ausnahmefällen – mündliche Testamente in Notsituationen. Anders als in Deutschland kennt das türkische Recht kein gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament). Möglich ist jedoch der Abschluss eines Erbvertrages, um eine bestimmte Erbfolge verbindlich festzulegen oder Erben auszuschließen.
3. Pflichtteilsrechte
Das türkische Erbrecht schützt bestimmte Angehörige durch Pflichtteilsrechte. Ehegatten, Kinder sowie unter Umständen Eltern und Geschwister haben Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestteil. Dieser Pflichtteil ist kein bloßer Geldanspruch, sondern ein echtes Erbrecht. Kinder haben in der Regel Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
4. Erbschein (Mirasçılık Belgesi)
Um die Erbenstellung nachzuweisen, ist in der Türkei meist ein Erbschein erforderlich. Türkische Staatsangehörige können diesen beim Notar oder Gericht beantragen. Für Ausländer ist ausschließlich das zuständige Gericht zuständig. In der Praxis ist ein deutscher Erbschein mit Apostille und türkischer Übersetzung oft hilfreich, um die Erbfolge nachzuweisen.
5. Erbauseinandersetzung
Wenn die Erben sich nicht auf eine Aufteilung einigen, kann jeder Miterbe die gerichtliche Auseinandersetzung beantragen. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Dieses kann die Zuteilung einzelner Nachlassgegenstände, insbesondere Immobilien, anordnen und gegebenenfalls Ausgleichszahlungen unter den Erben festlegen.
6. Anfechtung und Streitigkeiten
Ein Testament oder eine Verfügung kann angefochten werden, wenn es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder unter Täuschung oder Drohung errichtet wurde. Auch missbräuchliche Vollmachten oder Scheinverträge, die kurz vor dem Tod abgeschlossen wurden, können vor Gericht überprüft und aufgehoben werden.
7. Internationale Besonderheiten
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug ist entscheidend, welches Recht Anwendung findet. Für Immobilien in der Türkei gilt immer türkisches Recht. Für bewegliche Vermögenswerte, wie Bankguthaben, ist hingegen das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers maßgeblich. Daher ist es bei deutsch-türkischen Erbfällen besonders wichtig, mögliche Konflikte zwischen den Rechtsordnungen frühzeitig zu berücksichtigen.

