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Kulaklıkla Konuşan Gülümseyen Kişi

​Online Rechtsberatung

     Wie funktioniert die Online-Rechtsberatung?

 

1. BERATUNGSDIENSTLEISTUNG

 

Sie haben ein rechtliches Anliegen, welches einen Bezug zum türkischen Recht aufweist?

In diesem Fall stehen wir Ihnen im Rahmen einer sogenannten „Erstberatung“ mit Rat und Tat zur Seite.

 

2. KONTAKTAUFNAHME

 

Senden Sie bitte hierzu Ihre Frage an folgende E-Mailadresse:

 

                          polater@turkischer-rechtsanwalt.com

​

Ihre Daten werden sowohl gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch gemäß dem türkischen Datenschutzgesetz geschützt. Sie können Hinweise zur Datenverarbeitung und Datenschutzerklärung unten finden.

Wir versichern Ihnen, dass im Rahmen der Rechtsberatungsleistung Ihre Daten nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.

 

3. IHR ANLIEGEN

 

Wir bitten Sie, uns Ihr Anliegen detailliert geschildert zuzusenden, um Ihr Anliegen juristisch qualifiziert prüfen und Ihnen eine zweckmäßige Lösung für Ihr Anliegen anbieten zu können.

 

4. BEARBEITUNG IHRES ANLIEGENS

 

Wir führen eine detaillierte juristische Recherche in Bezug auf Ihr vorgebrachtes Anliegen durch.

 

5. LÖSUNG IHRES ANLIEGENS

 

Anschließend informieren wir Sie über das Ergebnis der Recherche und teilen Ihnen mit, welche rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf Ihr vorgebrachtes Anliegen realisierbar sind.

 

6. VERGÜTUNG/HONORAR

 

Die Vergütung für die Erstberatung ist per Vorkasse auf das folgende Konto zu leisten. 

​

Die genaue Höhe der Gebühr wird Ihnen nach Mitteilung Ihres Anliegens entsprechend der Komplexität des Sachverhalts mitgeteilt.

 

7. VIRTUELLER BESPRECHUNGSRAUM oder SCHRIFTLICHE BERATUNG

 

Nach erfolgter Zahlung der Rechtsberatungsgebühr, erhalten Sie einen Zoom-Link über den Sie sich einwählen können. In der Zoom Besprechung werden wir Ihr Anliegen erörtern, welches Sie uns im Vorfeld bereits per E-Mail beschreiben hatten. Auf Wunsch kann Ihnen das in der Erstberatung gefundene Ergebnis zusätzlich schriftlich mitgeteilt werden.

 

8. WEITERE SCHRITTE/KLAGE

 

Sollte im Rahmen der Erstberatung die Feststellung getroffen werden, dass weitere rechtliche Schritte zur Verfolgung Ihres Anliegens erforderlich sein sollten, z. B. Klageerhebung oder Forderungsschreiben, können Sie uns hierfür gerne mandatieren.

 

Hierdurch entstehen je nach Aufwand weitere Kosten, über die wir Sie jedoch im Vorfeld informieren werden. Eine Kostentransparenz für den Mandanten ist uns besonders wichtig.

 

Die bereits erbrachte Erstberatungsgebühr kann im Falle einer weitergehenden Mandatierung, welche sich auf denselben Streitgegenstand wie die Erstberatung bezieht, angerechnet werden.​

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