In dem Gesetz Nr. 6769 über den gewerblichen Rechtsschutz (GRG) sind für Markenrechtsverletzungen strafrechtliche Sanktionen vorgesehen.
Nach GRG kann gegen Patent-, Gebrauchsmuster-, Designverletzungen und auch gegen Verletzungen von geografischen Angaben nur Zivilklage erhoben werden. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (THGB) wäre es jedoch möglich, strafrechtliche Sanktionen gemäß den Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb zu verhängen. Diese Möglichkeit ist im Hinblick auf Design- und Patentverletzungen umstritten.
Diese Regelung hat zu Diskussionen über die Wirksamkeit der Bekämpfung von Design- und Patentverletzungen geführt.
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